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Ethische Richtlinien
Unsere Leitprinzipien

Die Mitglieder des Fachverbandes Farbtherapie Schweiz FFtS orientiert sich an folgenden Grundsätzen.
Die öffentliche Verwendung des FFtS-Logos steht in direkter Verbindung mit der Mitgliedschaft beim Fachverband Farbtherapie Schweiz.
Analoge Klientenprotokolle als auch daraus resultierende anderweitige, sensible Daten müssen in einem abschliessbaren Raum über 10 Jahre nach Ausstellungsdatum gelagert werden können. Dieser Raum muss, solange keine beaufsichtigende Person dessen Zutritt prüfen kann, geschlossen bleiben.
Digitale Klienteninformationen müssen auf passwortgeschützten Programmen und auf einem passwortgeschützten Computer-Benutzeraccount hinterlegt werden.
Praxisräume müssen abschliessbar und frei von störenden Einflüssen sein. Eine regelmässige Reinigung, grob- wie feinstofflich ist angebracht. Es ist zu gewährleisten, dass eine Toilette verfügbar ist.
• respektieren die Einheit von Körper, Geist und Seele des Menschen. Sie achten und fördern diese in ihrer Individualität.
• vermitteln die Farbtherapie als natürliche Methode in der Alternativ-Medizin. Ihre Entwicklung beruht auf dem Studium der Schwingungsenergie von Farben und Licht
• sind aufgefordert, Klient*innen in ihre eigenen Ressourcen und so in die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu begleiten.
• stellen das Wohlergehen jeder Klientin und jedes Klienten in den Vordergrund ihrer Handlungen, ungeachtet deren Herkunft, Geschlecht, religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter, sozialer Stellung oder anderen Merkmalen
• unterbinden sexuelle Avancen und andere Übergriffe sofort und nachdrücklich, ein Abbruch des Therapeutenverhältnisses resultiert daraus
• zielen auf eine tragfähige, sichere und schützende Beziehung hin
• begegnen allen Klient*innen mit totaler Wertfreiheit
• respektieren die uneingeschränkte persönliche Meinungs- und Willensfreiheit des Klienten
• Erstkonsultationen wie Folgesitzungen werden ausschliesslich seitens Klienten gewünscht. Die Bedürftigkeit von Sitzungen darf nicht seitens Farbtherapeut*in suggeriert werden
• unterliegen über die jeweiligen Therapiesitzungen hinaus der therapeutischen Schweigepflicht
• bieten nur die fachlichen Leistungen an, für welche sie entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen erworben haben; andernfalls leiten sie die Klientinnen an entsprechende Fachpersonen weiter
• informieren sich durch entsprechende Fortbildungen über den aktuellen Stand der Forschung, der Theorienbildung und der methodisch/praktischen Entwicklung.
• stellen keine Diagnosen
• formuliert keine Heil- oder Garantieversprechen – weder mündlich noch schriftlich – weder direkt noch indirekt
• dokumentieren ihre Arbeit und werten diese zusammen mit den Klientinnen regelmässig aus. Daran orientiert sich das weitere Vorgehen
• verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit anderen ausgewiesenen Fachpersonen wie Ärztinnen, Psychotherapeutinnen, um den Klientinnen eine optimale Hilfestellung anzubieten, und halten sich ans Prinzip der Kollegialität
• richten ihr Entgelt nach der erbrachten Leistung und nach der dafür aufgewendeten Zeit orientieren ihre Klientinnen über:
• die Dauer und den Ablauf der Behandlung
• die finanziellen Bedingungen wie Honorar, Krankenkassen- und
• Versicherungsentschädigung sowie den Verrechnungsmodus versäumter Stunde
• die Beschwerdemöglichkeit beim Berufsverband Fachverband Farbtherapie Schweiz
Nichteinhalten des Ethikreglement führt zum Ausschluss aus dem Verband. Der Verbandsvorstand ist verpflichtet, bei Nichteinhalten vorerst die Verwarnung auszusprechen.
Fachverband Farbtherapie Schweiz
23.03.2023
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